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FAQs
FAQs
Woher habt ihr eure Informationen?
Unsere Quelle fรผr diese Informationen ist das Bundesgesundheitsministerium. Sie kรถnnen die offizielle FAQ-Seite zum Cannabisgesetz unter folgendem Link einsehen: FAQ Cannabisgesetz.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf unserer Website aus รถffentlich zugรคnglichen Quellen stammen und wir uns stets bemรผhen, genaue und verlรคssliche Informationen bereitzustellen.
Warum plant die Bundesregierung eine รnderung in der Drogenpolitik bezรผglich des Cannabiskonsums?
Die Bundesregierung betrachtet die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum als unzureichend, da trotz des Verbots von Erwerb und Besitz der Konsum weit verbreitet ist und in den letzten Jahren zugenommen hat. Der Konsum von Cannabis vom Schwarzmarkt birgt Gesundheitsrisiken aufgrund unbekannter THC-Gehalte und mรถglicher giftiger Beimengungen. Das neue Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, Aufklรคrung und Prรคvention zu stรคrken, die Drogenkriminalitรคt einzudรคmmen und den Jugendschutz zu verstรคrken. Erfahrungen anderer Lรคnder wurden berรผcksichtigt, und die Bundesregierung plant ein zweistufiges Vorgehen, beginnend mit dem privaten Eigenanbau fรผr den Eigenkonsum und spรคter einem Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten und wissenschaftlicher Evaluation.
Wann tritt das Cannabisgesetz in Deutschland in Kraft und was sieht es vor?
Das Cannabisgesetz wurde am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen und soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Es legalisiert den privaten Eigenanbau von Cannabis fรผr nicht-medizinische Zwecke durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum. Bis dahin bleibt der Konsum von Cannabis weiterhin verboten.
Wie viel darf ich besitzen?
Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich fรผhren.
Wie viele Cannabispflanzen dรผrfen Erwachsene in Deutschland zum Eigenkonsum anbauen?
Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewรถhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dรผrfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewรถhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen.
Wie viel darf ich zum Eigenkonsum anbauen?
Erwachsene Personen dรผrfen insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums privat anbauen. Sรคmtliche รผber die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen sind unverzรผglich und vollstรคndig zu vernichten. An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Darf das Erzeugnis aus dem Eigenanbau an Dritte weitergegeben werden?
Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Worauf ist im privaten Anbau zu achten?
Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schรผtzen. Das kann beispielsweise erreicht werden, indem Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschlieรbaren Schrรคnken oder Rรคumen aufbewahrt werden. Zudem dรผrfen keine unzumutbaren Belรคstigungen und Stรถrungen fรผr die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelรคstigungen kรถnnenย z. B.ย durch Lรผftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.
Wie ist es mit Konsum und Auto fahren?
- In aller Kรผrze: Jeder Teilnehmende am Straรenverkehr muss fahrtรผchtig sein; die Straรenverkehrssicherheit muss gewรคhrleistet bleiben. Derzeit werden die Grenzwerte fรผrย THCย im Blut durch das Bundesministerium fรผr Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt.
- Details: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#collapse-control-7575
