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FAQs
FAQs
Woher habt ihr eure Informationen?
Unsere Quelle für diese Informationen ist das Bundesgesundheitsministerium. Sie können die offizielle FAQ-Seite zum Cannabisgesetz unter folgendem Link einsehen: FAQ Cannabisgesetz.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf unserer Website aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen und wir uns stets bemühen, genaue und verlässliche Informationen bereitzustellen.
Warum plant die Bundesregierung eine Änderung in der Drogenpolitik bezüglich des Cannabiskonsums?
Die Bundesregierung betrachtet die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum als unzureichend, da trotz des Verbots von Erwerb und Besitz der Konsum weit verbreitet ist und in den letzten Jahren zugenommen hat. Der Konsum von Cannabis vom Schwarzmarkt birgt Gesundheitsrisiken aufgrund unbekannter THC-Gehalte und möglicher giftiger Beimengungen. Das neue Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, Aufklärung und Prävention zu stärken, die Drogenkriminalität einzudämmen und den Jugendschutz zu verstärken. Erfahrungen anderer Länder wurden berücksichtigt, und die Bundesregierung plant ein zweistufiges Vorgehen, beginnend mit dem privaten Eigenanbau für den Eigenkonsum und später einem Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten und wissenschaftlicher Evaluation.
Wann tritt das Cannabisgesetz in Deutschland in Kraft und was sieht es vor?
Das Cannabisgesetz wurde am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen und soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Es legalisiert den privaten Eigenanbau von Cannabis für nicht-medizinische Zwecke durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum. Bis dahin bleibt der Konsum von Cannabis weiterhin verboten.
Wie viel darf ich besitzen?
Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.
Wie viele Cannabispflanzen dürfen Erwachsene in Deutschland zum Eigenkonsum anbauen?
Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen.
Wie viel darf ich zum Eigenkonsum anbauen?
Erwachsene Personen dürfen insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums privat anbauen. Sämtliche über die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen sind unverzüglich und vollständig zu vernichten. An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Darf das Erzeugnis aus dem Eigenanbau an Dritte weitergegeben werden?
Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Worauf ist im privaten Anbau zu achten?
Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Das kann beispielsweise erreicht werden, indem Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.
Wie ist es mit Konsum und Auto fahren?
- In aller Kürze: Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein; die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Derzeit werden die Grenzwerte für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt.
- Details: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#collapse-control-7575